FG Münster: Kein Aktienerwerb bei einer Überführung vom Betriebs- in das Privatvermögen
Werden von vor 2009 erworbene Aktien vom Betriebs- in das Privatvermögen überführt, steht das einem Erwerb nicht gleich. Das FG Münster stellt klar, dass daher ein späterer Veräußerungsgewinn nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt.
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