FG Münster: Kein Rechtsschutzbedürfnis bei geringem Streitwert
Für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, mit dem die Verfassungswidrigkeit eines Säumniszuschlags i. H. von 4,50 EUR geltend gemacht wird, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis. So entschied das FG Münster.
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