FG Münster: Keine Wiedereinsetzung bei vom Steuerberater vergessener Anfechtung
Legt ein Steuerberater für seinen Mandanten nur gegen einen Teil der aufgrund einer Betriebsprüfung ergangenen Bescheide Einspruch ein, kommt hinsichtlich der vergessenen Bescheide keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Das hat das FG Münster aktuell klargestellt.
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