FG Münster: Kindergeldanspruch besteht auch für ein während der Ausbildung erkranktes Kind
Das FG Münster hat entschieden, dass für ein volljähriges Kind, das während seiner Berufsausbildung erkrankt, ein Kindergeldanspruch besteht. Dies gilt auch dann, wenn das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht nachgewiesen wird.
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