FG Münster: Mietkosten nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung
Das FG Münster hat entschieden, dass die Miete für eine ursprünglich für eine doppelte Haushaltsführung genutzte Wohnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer einer neuen Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden kann.
Powered by Börsen-Handelssysteme