FG Münster: Nur nach ausländischem Recht zulässige Vereinbarung über Nachlassverteilung
Wird nach dem Tod des Erblassers eine, nach britischem Recht zulässige, abweichend vom Testament getroffene Vereinbarung über die Verteilung des Nachlasses getroffen, handelt es sich um eine freigiebige Zuwendung durch den Erben.
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