FG Münster: Nutzungsersatz für Zins- und Tilgungsleistungen führt zu Kapitaleinkünften
Wird ein Verbraucher-Darlehensvertrag wegen fehlender Belehrung widerrufen, führt der Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank an den Darlehensnehmer zu Kapitalerträgen. So entschied das FG Münster.
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