FG Münster: Sonderausgabenabzug für dauernde Lasten aufgrund einer Vermögensübertragung
Das FG Münster hat entschieden, dass dauernde Lasten im Zusammenhang mit der Übertragung vermieteter Grundstücke, die aufgrund einer vor dem 1.1.2008 errichteten Verfügung von Todes wegen geleistet werden, nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wenn der Erbfall erst nach diesem Stichtag eingetreten ist.
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