FG Münster: Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Stiftung & Co. KG nicht als gewerblich geprägte Personengesellschaft anzusehen ist. Die Kommanditanteile stellen daher kein begünstigtes Betriebsvermögen im Sinne von § 13a ErbStG dar.
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