FG Münster: Umsatzsteuer im vorläufigen Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung
Das FG Münster hat entschieden, dass das Finanzamt die während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer nicht als Masseverbindlichkeit gegenüber dem späteren Insolvenzverwalter festsetzen darf.
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