FG Münster: Voraussetzungen für steuerfreie Krankenbeförderungen bei der Kfz-Steuer
Das FG Münster hat klargestellt, dass nach § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG u.a. für das Halten von Fahrzeugen eine Kfz-Steuerbefreiung möglich ist, solange sie ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden. Dies sei jedoch im Fall der Beförderung eines Rollstuhlfahrers zur Arbeit nicht der Fall.
Powered by Steuernachrichten