FG Münster: Vorfälligkeitsentschädigungen für Darlehen bei Nachlasspflegschaft
Das FG Münster hat entschieden, dass Vorfälligkeitsentschädigungen, die bei Nachlasspflegschaft für die Ablösung von Darlehen angefallen sind, als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden können.
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