FG Münster: Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter
Das FG Münster hat entschieden, dass Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter nicht ausschließlich für Zwecke der Erziehung bestimmt. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG kommt deshalb nicht zur Anwendung.
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