FG Nürnberg: Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
Die aus § 52d FGO folgende Nutzungspflicht erweist sich als weitere, von Amts wegen zu berücksichtigende Formvorschrift für rechtswirksame Prozesshandlungen durch bestimmende Schriftsätze. Dies stellt das FG Nürnberg klar.
Powered by Kreditvergleich