FG Pressemitteilung: Entstrickungsbesteuerung nach § 20 Abs. 3 und 4 UmwStG 1995 unionsrechtswidrig
Das FG Hamburg hat einer Klägerin Recht gegeben, die sich gegen die Besteuerung von nicht realisierten Wertzuwächsen („stille Reserven“) anlässlich einer gesellschaftsrechtlichen Umwandlung gewehrt hatte. Die Entscheidung betrifft die Regelungslage nach dem bis 2006 geltenden Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) 1995.
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