FG Pressemitteilung: EuGH bestätigt arbeitnehmerfreundliche Rechtsauffassung des FG Rheinland-Pfalz
Laut einem EuGH-Urteil verstößt eine Ungleichbehandlung von Entwicklungshelfern, die bei einem inländischen Arbeitgeber beschäftigt sind, und Entwicklungshelfern, die bei einem Arbeitgeber mit Sitz im europäischen Ausland beschäftigt sind, gegen EU-Recht.
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