FG Pressemitteilung: Kein Betriebsausgabenabzug für Studienkosten der eigenen Kinder
Kosten des Studiums der eigenen Kinder können selbst dann nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sich die Kinder verpflichten, nach Abschluss des Studiums für eine gewisse Zeit im elterlichen Unternehmen zu arbeiten. Zu diesem Ergebnis kam das FG Münster.
Powered by Börsen-Handelssysteme