FG Pressemitteilung: Kein Spekulationsgewinn bei Bedingungseintritt nach Fristablauf
Für die Berechnung der zehnjährigen sog. Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungen kommt es auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages und nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. So das FG Münster.
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