FG Pressemitteilung: Kein voller Abzug von Veräußerungskosten vom steuerpflichtigen Anteil eines Spekulationsgewinns
Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils eines Spekulationsgewinns sind die Veräußerungskosten lt. dem FG Köln verhältnismäßig dem steuerbaren und dem nicht steuerbaren Teil des Veräußerungsgewinns zuzuordnen.
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