FG Pressemitteilung: Keine Abschreibung von Fondsanteilen auf den Zweitmarktwert
Für Anteile an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen darf bei Aussetzung der Anteilsrücknahme keine Teilwertabschreibung auf den Zweitmarktwert vorgenommen werden. Das hat das FG Münster entschieden.
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