FG Pressemitteilung: Keine anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden
Ob Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden sofort abzugsfähig sind oder sich als anschaffungsnaher Aufwand erst über die AfA auswirken, musste das FG Düsseldorf entscheiden.
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