FG Pressemitteilung: Keine Aufteilung von Kosten für Feier aus doppeltem Anlass
Der 1. Senat des FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Feier, die gleichzeitig anlässlich eines runden Geburtstages und des Bestehens eines Berufsexamens ausgerichtet wird, insgesamt nicht als Werbungskosten abziehbar sind.
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