FG Pressemitteilung: Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke
Das FG Münster hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke (§ 4h EStG i.V.m. § 8 Abs. 1, § 8a Abs. 1 KStG) geäußert.
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