FG Pressemitteilung: Keine doppelte Haushaltsführung bei Wegezeiten von etwa einer Stunde
Der 1. Senat des FG Baden-Württemberg entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung steuerlich nicht anerkannt wird, wenn die regelmäßigen Fahrzeiten zwischen dem eigenen Hausstand des Steuerpflichtigen und seinem Arbeitsplatz etwa eine Stunde betragen.
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