FG Pressemitteilung: Keine Umsatzsteuerfreiheit für Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG
Der 2. Senat des FG Köln hat die Klagen von vier Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG auf Gleichbehandlung bei der Umsatzsteuerbefreiung abgewiesen. Die Unternehmen übten keine Post-Universaldienstleistungen aus und könnten daher die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 11b UStG nicht in Anspruch nehmen.
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