FG Pressemitteilung: Kosten für Abschiedsfeier als Werbungskosten abzugsfähig
Aufwendungen für eine Abschiedsfeier, die ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels veranstaltet, sind lt. einer Entscheidung des FG Münster als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.
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