FG Pressemitteilung: Künstliche Befruchtung mit Eizellspende keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für die künstliche Befruchtung mit einer gespendeten Eizelle im Ausland, die dort - anders als in Deutschland - nicht verboten ist, können steuerlich nicht als sog. außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
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