FG Pressemitteilung: Medikamente für die Hausapotheke sind ohne ärztliche Verordnung nicht steuerlich absetzbar
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Medikamente für die Hausapotheke (wie z. B. Schmerzmittel oder Erkältungspräparate) ohne ärztliche Verordnung nicht als sog. „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden können.
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