FG Pressemitteilung: Niedersächsisches FG hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig
Das Niedersächsische FG hat am 21.8.2013 entschieden, dass das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt wird, ob die Regelungen im SolZG verfassungswidrig sind.
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