FG Pressemitteilung: Rückstellung für die Entsorgung von Energiesparlampen
Ein Elektronikhändler darf für die Entsorgung von Energiesparlampen eine Rückstellung bilden, soweit eine Entsorgungspflicht nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) besteht. Dies hat das FG Münster entschieden.
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