FG Pressemitteilung: Rückwirkende Änderung der Umsatzbesteuerung von Bauleistungen an Bauträger
Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der auf ihre Leistungen angefallenen Umsatzsteuer herangezogen werden. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden.
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