FG Pressemitteilung: SFN-Zuschläge führen auch beim faktischen Geschäftsführer zu vGA
Der 10. Senat des FG Münster hat entschieden, dass Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) nicht nur bei nominellen, sondern auch bei faktischen Geschäftsführern einer GmbH grundsätzlich zu vGA führen.
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