FG Pressemitteilung: Verrechnung von Altverlusten mit Kapitaleinkünften bei Abgeltungsbesteuerung
Der 2. Senat des FG Münster hat entschieden, dass zum 31.12.2008 festgestellte Verlustvorträge aus negativen Kapitaleinkünften nicht unmittelbar mit positiven Kapitalerträgen späterer Jahre verrechnet werden können.
Powered by Versicherungsvergleich