FG Pressemitteilung: Versorgungsausgleichszahlung an geschiedenen Ehegatten führt zu Werbungskosten
Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehegatten zum Versorgungsausgleich einer betrieblichen Altersversorgung können nach einer Entscheidung des FG Münster als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sein.
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