FG Pressemitteilung: Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten abzugsfähig
Eine an die Bank gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung ist lt. dem FG Düsseldorf nicht als (nachträgliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.
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