FG Pressemitteilung: Zur mangelnden Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft bei rückwirkender Gesetzesänderung
Lt. dem FG Hamburg muss man mit Gesetzesänderungen rechnen und kann nicht auf den zeitlich unbegrenzten Fortbestand einer einmal geltenden Rechtslage vertrauen, auch nicht bei Einholung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts.
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