FG Rheinland-Pfalz: Aufwendungen für einen "Schulhund" sind keine Werbungskosten
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Lehrerin Aufwendungen für einen Schulhund, der sie 3 Mal die Woche in die Schule begleitet, nicht als Werbungskosten absetzen kann.
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