FG Rheinland-Pfalz: Ausbildungsunterbrechung wegen dauerhafter Erkrankung des Kindes
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass auch dann Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist.
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