FG Rheinland-Pfalz: Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug nicht
Das FG Rheinland-Pfalz hat als bundesweit erstes Finanzgericht entschieden, dass der für Krankenversicherungsbeiträge vorzunehmende Sonderausgabenabzug nicht um Zahlungen zu kürzen ist, die von der Krankenkasse im Rahmen eines "Bonusprogramms" geleistet werden.
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