FG Rheinland-Pfalz: Kindergeldanspruch endet erst mit Abschluss des angestrebten Berufsziels
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld erst endet, wenn das von Beginn an angestrebte Berufsziel einer mehraktigen Ausbildung erreicht ist.
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