FinMin Baden-Württemberg: Möglichkeit zu vereinfachten Stundungsanträgen verlängert
Das FinMin Baden-Württemberg hat darauf hingewiesen, dass die Finanzministerien der Länder sich darauf verständigt haben, die Möglichkeiten vereinfachter Stundungsanträge für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bis 30.6.2021 zu verlängern.
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