FinMin Kommentierung: Finanzverwaltung erkennt private Steuerschulden des Todesjahres als Nachlassverbindlichkeiten an
Bislang waren Einkommensteuerschulden des Erblassers, die auf sein Todesjahr entfielen, nicht als Nachlassverbindlichkeiten beim Erben abziehbar. Nachdem der BFH einen Abzug zuließ, folgt jetzt auch die Finanzverwaltung dieser Rechtsauffassung.
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