FinMin Kommentierung: Kosten für private Monatsfahrkarte können steuerfrei erstattet werden
Was kann ein Arbeitgeber tun, wenn sein Arbeitnehmer seine privat angeschaffte Monatsfahrkarte für Bus und Bahn bei beruflichen Auswärtstätigkeiten einsetzt? Die Antwort liefert das Finanzministerium Berlin: Er kann ihm die Kosten des Monatstickets ganz und teilweise steuerfrei erstatten und dabei den Wert der ersparten Einzeltickets zugrunde legen.
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