FinMin Kommentierung: Private Steuerschulden des Todesjahres sind als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar
Einkommensteuerschulden des Erblassers, die auf sein Todesjahr entfallen, dürfen nach neuerer BFH-Rechtsprechung von den Erben als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden. Die Finanzverwaltung lässt einen Abzug jetzt ebenfalls zu.
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