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FinMin Kommentierung: Rentenberater ohne Anwaltszulassung erzielen gewerbliche Einkünfte

Wer als Rentenberater ohne Rechtsanwaltszulassung tätig ist, erzielt nach einem neuen Erlass des FinMin Schleswig-Holstein gewerbliche Einkünfte. Eine Ähnlichkeit zum freiberuflichen „Katalogberuf“ des Rechtsanwalts sei nicht gegeben, weil das Betätigungsfeld von Rentenberatern erheblich enger gefasst ist als der Anwaltsberuf. Für eine abschließende Klärung wird nun der BFH sorgen müssen.












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