FinMin Kommentierung: Wann Rückstellungen für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung zu bilden sind
Das FinMin Schleswig-Holstein erklärt mit Erlass vom 6.3.2013, wann Rückstellungen für Mehrsteuern, die aus einer Betriebsprüfung resultieren, zu bilden sind. Einen Widerspruch zwischen Verwaltungsmeinung und BFH-Rechtsprechung sieht das Ministerium nicht.
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