FinMin Thüringen: Prozess- und Verzugszinsen führen zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen
Das FinMin Thüringen weist darauf hin, dass Prozess- und Verzugszinsen zwischen Verfahrensbeteiligten steuerpflichtig sind und in der Einkommensteuererklärung des Empfängers angegeben werden müssen.
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