Forderungsabtretung: Keine Entgeltminderung bei Umsatzgeschäft unter Nennwert
Durch die Abtretung - z.B. an ein Inkassounternehmen - unter dem Nennwert wird das Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger nicht verändert. Das Entgelt bestimmt sich daher nach den Zahlungen des Kunden an den Forderungserwerber.
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