Freiberuflich tätiger Bildjournalist: GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen? (BFH)
Der Anteil eines Bildjournalisten an einer GmbH, die Bildmaterial an Presse, Werbung und Wirtschaft vermittelt, gehört nicht zu seinem notwendigen Betriebsvermögen, wenn seine Umsätze nur einen geringfügigen Anteil der Geschäftstätigkeit der GmbH ausmachen und es deswegen nahe liegt, dass es ihm nicht auf die Erschließung eines Vertriebswegs für seine freiberufliche Tätigkeit, sondern auf die Kapitalanlage ankommt.
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