Freiwillige Übernahme von Verbindlichkeiten: keine Anschaffungskosten auf die Beteiligung (BFH)
Zahlungen des GmbH-Gesellschafters auf eine wegen Vollbeendigung der GmbH nicht mehr bestehende Verbindlichkeit der Gesellschaft sind keine den Auflösungsverlust erhöhende nachträgliche Anschaffungskosten.
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